West Balkan Regelung

Denken Sie darüber nach, sich in Deutschland eine Zukunft aufzubauen?

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zur Aufenthaltserlaubnis, zu Voraussetzungen und Verfahren für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Wir möchten Sie darüber informieren, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen, um eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung in Deutschland zu bekommen und welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen.

Ihr Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt im Rahmen der sogenannten Westbalkanregelung

Da Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien für Deutschland als sogenannte „sichere Herkunftsländer“ gelten, haben Asylanträge von Staatsangehörigen aus diesen Ländern faktisch kaum eine Chance auf Erfolg. Die meisten Asylsuchenden aus diesen Ländern müssen daher wieder in ihr Heimatland zurückkehren.

Mit Wirkung zum 28.10.2015 wurden jedoch die gesetzlichen Bestimmungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Bürgerinnen und Bürger aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien gelockert:

Vom 01.01.2016 bis 31.12.2020 können Menschen aus den genannten Ländern in Deutschland für jede Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Ausgenommen sind Tätigkeiten als Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer.

Komplette text finden Sie hier

Verified by MonsterInsights